Abs. 1
Der/die Kund:in wird ersucht, die erhaltene(n) Ware(n) unmittelbar nach Erwerb (im Geschäftslokal) bzw. Zustellung zu öffnen, auf ihre Vollständigkeit und auf etwaige Beschädigungen hin zu überprüfen.
Abs. 2
Im Mangelfall richten sich die Gewährleistungsansprüche der/des Kund:in nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der/die Kund:in ein/eine Unternehmer:in, beträgt die Gewährleistungsfrist für Produkte (basierend auf dem Herstellungsprozess Upcycling) 12 Monate.
Abs. 3
Schäden, die durch unsachgemäße Maßnahmen bei Lagerung, Montage, etc. der Ware verursacht werden werden, begründen keinen Anspruch gegen Mocca Mint. Es gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers in Bezug auf Transport, Lagerung, Montage, etc..
Abs. 4
Da es sich bei den durch Mocca Mint angebotenen Waren nur teilweise um neu produzierte Produkte handelt, nimmt die/der Kund:in zustimmend zur Kenntnis, dass, speziell bei auf Basis eines Upcycling Prozesses hergestellte Waren, optische Mängel keinen Schaden am Produkt darstellen und daher nicht als Mangel zu erachten sind.